Bevor ich auf die eigentliche Neuigkeit eingehe, möchte ich euch noch einmal einen Einblick in den Verlauf dieses Falles geben.

Im August 2016 hatte WhatsApp die Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzrichtlinie seines Messengers aktualisiert und damit insbesondere angekündigt, dass die Telefonnummer des Nutzers ab sofort mit Facebook geteilt wird.

Im September 2016 hatte der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar WhatsApp mittels einer sog. "Verwaltungsanordnung" untersagt, die Daten deutscher Nutzer an Facebook weiterzugeben. Außerdem sollten bereits erhobene Daten gelöscht werden.

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Im Oktober 2016 hatte Facebook mitgeteilt, dass zwar bislang keine Daten von Nutzern mit einer Telefonnummer, die mit +49 beginnt, übermittelt wurden, trotzdem habe man der Anordnung widersprochen und halte das Vorgehen für zulässig.

Im Januar 2017 hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Klage gegen WhatsApp vor dem Landgericht Berlin wegen der Datenweitergabe eingereicht.

Parallel hat das Verwaltungsgericht Hamburg nun über den Widerspruch von Facebook entschieden. Demnach müsse das Unternehmen zwar nicht bereits erhobene Daten löschen, der Austausch der WhatsApp-Daten mit Facebook bleibt jedoch verboten (VG Hamburg, 24.04.2017 - 13 E 5912/16). Facebook will auch gegen diese Entscheidung in Berufung gehen.

via heise.de

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