Nachdem der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass Google auf Antrag von Nutzern unter bestimmten Voraussetzungen Einträge aus den Suchergebnissen löschen muss, hat Google nun ein entsprechendes Antragsformular veröffentlicht.

Unter support.google.com muss hierzu zum einen eine Kopie des eigenen Personalausweises hochgeladen und zum anderen der oder die zu löschenden Links angegeben werden. Für jeden Link muss die Löschung begründet werden.

Werbung

Werbeblocker aktiv?

Vermutlich aufgrund eines Werbeblockers kann an dieser Stelle leider keine Werbung angezeigt werden. Als Blog ist diese Website jedoch darauf angewiesen, um diverse Kosten abdecken zu können. Vielleicht möchtest du Servaholics ja in deinem Werbeblocker als Ausnahme hinzufügen und so unterstützen? 🙂

Google werde dann jeden Antrag individuell prüfen und "zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen". Weitere Infos zum Antrag sowie dem Löschverfahren gibt's auf der Seite des Formulars.

Nutzer, die es ausfüllen möchten, sollten beachten, dass Google natürlich nur Suchergebnisse, nicht aber die darin verlinkten Websites löschen kann.

Quelle: t3n.de

Andere Beiträge, die auf diesen Beitrag verlinken

Deine Meinung zu diesem Artikel?