Gestern stellte Google ein Formular online, über das Nutzer das Entfernen eines oder mehrerer Links aus dem Index der Suchmaschine fordern können.

Grundlage hierfür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, der entschied, dass das Unternehmen auf Antrag von Nutzern Links zu Websites, die sensible persönliche Informationen über diese enthalten, löschen muss ("Recht auf Vergessenwerden").

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Wie Google mitteilte habe man bereits am ersten Tag 12.000 entsprechende Anträge über das Formular erhalten.

Übrigens: War am Anfang noch eine Kopie des Personalausweises gefordert, so genügt nun - nach Kritik des Hamburger Datenschützers Johannes Caspar - laut Website eine Kopie eines Dokumentes, das einen identifiziert.

Quelle: golem.de

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