Im Mai diesen Jahres hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Einzelpersonen die Löschung von Suchergebnissen, die private Daten zu ihnen wie z.B. ihren Namen enthalten, von Suchmaschinen-Betreibern fordern dürfen ("Recht auf Vergessen"/"Recht auf Vergessenwerden").

Da sich das Urteil speziell gegen Google richtete, reagierte das Unternehmen schnell und stellte noch im selben Monat ein entsprechendes Formular für Anträge online, das auch schnell rege genutzt wurde.

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Wie rege, das zeigt ab sofort ein Transparenzbericht, den Google unter google.com veröffentlicht hat.

Wie viele Anträge gab es aus welchem EU-Land, wie viele davon wurden umgesetzt, und welche Websites waren von den Löschungen am meisten betroffen, all dies zeigt die Website.

via stadt-bremerhaven.de

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