Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat mit einer Anordnung Facebook aufgefordert, Nutzern Pseudonyme zu erlauben: datenschutz-hamburg.de.
Das soziale Netzwerk dürfe weder Profile ohne "echte" Namen sperren noch Ausweisdokumente als Beleg für den Namen eines Nutzers fordern.
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Die Anordnung ist das Resultat der Beschwerde einer Nutzerin, deren Account gesperrt wurde. Facebook kann sich theoretisch vor dem Verwaltungsgericht dagegen wehren, hat jedoch bereits geäußert, dass es die Klarnamen-Pflicht des Netzwerks basierend auf der bisherigen Rechtsprechung für legal halte.
Quelle: heise.de