Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), allen voran der Leiter Thilo Weichert, geht einmal mehr gegen Facebook vor:

Facebook solle seine Klarnamenpflicht für Nutzer bei der Registrierung und Benutzung des Dienstes abschaffen und Pseudonyme akzeptieren.

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Dem ULD zufolge verstoße das soziale Netzwerk mit dem Zwang gegen § 13 Abs. 6 TMG.

Wenn Facebook nicht innerhalb von zwei Wochen der Forderung nachkomme, verhänge man ein Zwangsgeld in Höhe von 20.000 Euro.

Weitere Infos zu diesem Fall gibt's auch unter datenschutzzentrum.de.

Gegenüber golem.de hat Facebook in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass die Verfügung des ULD unbegründet sei - man werde dagegen vorgehen.

Quelle: golem.de

Update vom 6. Januar 2013:

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat nun eine Stellungnahme vom ULD verlangt, da Facebook die Forderung zurückgewiesen hat: heise.de.

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Ein Kommentar zu "Facebook: ULD fordert Abschaffung des Klarnamenzwangs - Pseudonyme oder 20.000 Euro Strafe" (RSS)

Ernsthaft? 20.000€? Da lohnt sich ja nichtmal ein Rechtsstreit 😛