Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat vor dem Landgericht Berlin gegen WhatsApp "gewonnen".

Es erging ein sog. Versäumnisurteil, das in zwei Wochen rechtskräftig wird, wenn WhatsApp bis dahin nicht Einspruch eingelegt hat. Diesem zufolge muss WhatsApp sowohl ein vollständiges Impressum auf seine Website einfügen als auch seinen Nutzern deutsche AGB bieten.

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Tut der Dienst dies nicht, so drohe ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monate für den CEO, so das Urteil.

WhatsApp selbst hat weder die in die USA zugestellte Klage entgegengenommen noch ist ein Vertreter zur Verhandlung erschienen.

Quelle: heise.de

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