Am Dienstag hat die GEMA vor dem Landgericht München I gegen YouTube gewonnen.

Die Videoplattform darf in Zukunft nicht mehr in seinen sog. "Sperrtafeln" die Verwertungsgesellschaft für Sperrungen von Videos, die u.U. geschützte Musik enthalten, verantwortlich machen.

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Die Formulierung

"Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingeräumt wurden."

sei dem Gericht zufolge irreführend und würdige die GEMA herab, da nicht diese, sondern YouTube selbst die Videos sperre: gema.de.

Quelle: futurezone.at

Im Januar 2013 hatte die GEMA Unterlassungsklage gegen YouTube eingereicht.

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