Wie angedroht hat die GEMA eine Unterlassungsklage gegen YouTube beim Landgericht München eingereicht.
Grund ist die "Sperrtafel", die YouTube bei einigen Videos in Deutschland anzeigt: "Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die Gema die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat."
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Die GEMA bewertet diesen Text als Stimmungsmache, da YouTube mindestens teilweise eigenständig Videos sperrt.
Quelle: de.engadget.com
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