Mit "Content-ID" hat YouTube vor etwa fünf Jahren ein System geschaffen, mit dem Inhaber von Rechten an Videos (bzw. auch nur Audio-Spuren) Verletzungen dieser verfolgen und behandeln können.

Inhaber können hierzu Video- bzw. Audio-Inhalte hinterlegen, auf die YouTube sämtliche hochgeladene Videos überprüft und diese ggf. z.B. sperrt: support.google.com.

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Hierbei kommt es - natürlich - ab und zu zu ungerechtfertigten Sperrungen, was besonders problematisch werden kann, wenn der Uploader des gesperrten Videos am Partnerprogramm teilnimmt.

Um dieses Problem einzuschränken hat YouTube laut Blog das Content-ID-System nun überarbeitet:

  • Zum einen wurde der Algorithmus zur Erkennung von problematischen Videos ganz allgemein verbessert. Menschliche Prüfer sollen außerdem in Zukunft in problematischen Fällen Sperrungen überprüfen.
  • Zum anderen wurde der Prozess, wenn Uploader von gesperrten Videos der Sperrung widersprechen, überarbeitet. Angenommen ein Uploader widerspricht einer Sperrung:
    • Der vermutliche Rechteinhaber konnte nun bisher nachgeben, oder eben auch nicht. Falls nicht, waren dem Uploader die Hände gebunden.
    • Ab sofort können Rechteinhaber zwischen zwei Möglichkeiten wählen: Entweder nachgeben, oder eine formelle DMCA-Beschwerde einreichen.

Quelle: golem.de

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