Seit der "Löschung" der Video-on-Demand-Website kino.to am 8. Juni ist einiges passiert.

Die GVU hat vor einigen Tagen bekannt gegeben, dass man gegen die Nutzer von kino.to nicht juristisch vorgehen wird, auch wenn man die Nutzung solcher Seiten weiterhin für illegal halte. Quelle: gulli.com

Werbung

Werbeblocker aktiv?

Vermutlich aufgrund eines Werbeblockers kann an dieser Stelle leider keine Werbung angezeigt werden. Als Blog ist diese Website jedoch darauf angewiesen, um diverse Kosten abdecken zu können. Vielleicht möchtest du Servaholics ja in deinem Werbeblocker als Ausnahme hinzufügen und so unterstützen? 🙂

kino.to jedoch scheint noch lange nicht besiegt: Die Betreiber (scheinbar wurden nicht alle von ihnen gefasst) kontrollieren viele weitere Seiten, und somit geht das muntere Filmeschauen weiter. Quelle: spiegel.de

Winfuture nennt Video2k einen Nachfolger von kino.to. Quelle: winfuture.de

Mittlerweile wurde nebenbei bemerkt das Sächsische Staatsministerium für Inneres abgemahnt. Grund: kino.to hat kein Impressum. 😁  Quelle: netzpolitik.org

Eines hat das (vorläufige) Ende von kino.to leider bislang nicht erreicht: Eine eindeutige Rechtsprechung, ob die Nutzung solcher Dienste illegal ist oder nicht. Mehr dazu auch unter http://www.e-recht24.de/news/strafrecht/6736-kinoto-strafbarkeit-von-streaming-portalen-weiter-unklar.html (entfernt).

Andere Beiträge, die auf diesen Beitrag verlinken

Deine Meinung zu diesem Artikel?