Könnt ihr euch noch erinnern? Im April 2012 wurde erstmals ein Facebook-Nutzer abgemahnt, weil sich auf seinem Profil ("Timeline") ein fremdes Bild befand.

Ein ähnlicher Fall geschah diese Woche: Erstmals wurde ein Nutzer abgemahnt, weil er einen Link geteilt hatte, für dessen Vorschaubild er keine Lizenz zur Nutzung besitzt.

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Beispiel: Vorschaubild beim Teilen eines Links

Facebook: Vorschaubild der Teilen-Funktion

Eine Einschätzung zur Abmahnung findet man z.B. unter computerbase.de.

Kurze Zusammenfassung: Wenn ein Urheber nicht explizit das Teilen durch Buttons o.ä. ermöglicht, ist eine Abmahnung durchaus "gerechtfertigt".

Quelle: computerbase.de

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