Ich gebe zu: Der Titel ist vielleicht etwas sperrig, aber im Prinzip geht's darum. 😉
Das Oberlandesgericht Hamburg hat entschieden, dass der One-Click-Hoster RapidShare für illegal hochgeladene Dateien erst dann haftet, wenn es einen öffentlichen Download-Link zu diesen gibt.
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Grund: Erst wenn Dateien öffentlich zugänglich sind, tritt eine Verletzung der urheberrechtlich geschützten Werke ein. Und laut Gericht sind sie eben erst dann öffentlich, wenn ein Link zu ihnen bekannt ist, also veröffentlicht wurde.
Dennoch, so das Gericht, müsse RapidShare aktiv Download-Links zu illegal hochgeladenen Dateien unterbinden bzw. dagegen vorgehen.
Eine Pressemitteilung zum Urteil findet man unter justiz.hamburg.de.
Quellen: golem.de