Es ist eine uralte Frage - denke ich -, ob man als Besitzer eines Forums/Blogs/etc. Links in z.B. Kommentaren zu Inhalten bzgl. Jailbreaking löschen oder behalten soll. Gerade deswegen ist es ein Thema, über das es sich lohnt zu schreiben.
Jailbreaking ist in den USA bis 2013 erlaubt, vollkommen legal. Es steht seit dem 27. Juli 2010 auf der Liste der Ausnahmeregelungen. (Quellen: Wikipedia und macwelt.de)
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Für Deutschland aber gilt dies nicht. Das deutsche Gesetz geht, auch wenn Apple eine amerikanische Firma ist, vor. Jedoch gibt es vom deutschen Gesetzgeber kein klares Urteil zu dieser Sache.
Dass sowohl in den USA als auch in Deutschland die Garantie beim Jailbreaking erlischt, reicht anscheinend sowohl Apple als auch Rechtsanwälten, nicht dagegen vorzugehen.
Einige Anwälte glauben sogar, dass Jailbreaking nach Paragraph 108b des Urheberrechtsgesetzes legal sei, sofern es ausschließlich zu privaten Zwecken geschehe, Beispiel: macwelt.de-Artikel einer Anwältin. Bestärkt werde dies durch das Blockieren vieler Apps, da diese nicht von Apple in den AppStore aufgenommen werden - einzige Möglichkeit zur Installation sei das Jailbreaking.
Solange es kein klares - bzw. irgendein - Urteil des Gesetzgebers gibt, wird man sich also weiter streiten müssen.
Ich möchte jedoch betonen, dass Servaholics das Jailbreaking weder gutheißen noch fördern möchte. Wir bitten noch einmal den möglichen Garantieverlust zu bedenken. Doch als informativer Blog muss man auch über "Halb-Legales" sprechen dürfen 😉
Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit. Wer ein Urteil zu diesem Thema findet bzw. kennt, möge es posten und sich bitte bei mir melden 🙂