Wie das Berliner Kammergericht entschieden hat, muss WhatsApp seine allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ins Deutsche übersetzen. Da dies bislang nicht geschehen ist, seien sie "intransparent" und "benachteiligend" für deutsche Nutzer, so die Richter.

Zudem haben diese einen Verstoß gegen das Telemediengesetz festgestellt, wonach neben einer E-Mail-Adresse eine zweite Kontaktmöglichkeit angegeben sein muss.

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Kommt WhatsApp der Anordnung nicht nach, so droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Geklagt hatte übrigens der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der auch weitergehende Informationen und Dokumente bereitstellt: vzbv.de.

Quelle: mobiflip.de

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