Gestern hat ein Nutzer auf Twitter einen Screenshot einer Dropbox-Seite geteilt, auf der er darauf hingewiesen wird, dass er eine Datei aufgrund von Urheberrechtsansprüchen nicht teilen könne: twitter.com.

Nachdem es daraufhin viel Aufregung darüber gab, dass Dropbox die Dateien seiner Nutzer gezielt nach Urheberrechtsverletzungen durchsuche, hat sich der Dienst nun sowohl auf Twitter als auch gegenüber arstechnica.com dazu geäußert.

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Möchte man eine Datei über einen öffentlichen Link teilen, so prüfe Dropbox vorher, ob die Datei gemäß dem "Digital Millenium Copyright Act" (DMCA) urheberrechtlich geschützt ist.

Hierzu wird der Hash der Datei mit einer Datenbank abgeglichen, in der Hashes von DMCA-geschützten Inhalten abgelegt sind. Gibt es einen Treffer, so wird kein öffentlich zugänglicher Link erzeugt. Die identifizierte Datei wird jedoch nicht gelöscht.

Quelle: futurezone.at

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