Es war, ist und bleibt ein brandaktuelles Themengebiet: Facebook, Datenschutz und deutsche Unternehmen.
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Tun sie es trotzdem, so kann dies zu einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro führen.
Drei Unternehmen haben sich nun gestern in einem Verfahren gegen diese Praxis vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht gewehrt - und Recht bekommen.
Das Gericht ist, ähnlich wie die Unternehmen, der Meinung, dass diese nicht für die Datenverarbeitung von Facebook verantwortlich gemacht werden können und deshalb die Seiten betreiben dürfen. Das ULD kann allerdings noch in Berufung gehen.
Update vom 1. November:
Das ULD wird in Berufung gehen: heise.de.