Der Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. (VZBV) hat vor Gericht gegen Valve einen Teilerfolg erzielt:

Valve hat zugestimmt, dass ab dem 31. Januar (morgen) Steam-Spiele auch dann weiterhin gespielt werden können, wenn man Änderungen an den AGB nicht zugestimmt hat. Wie genau die Umsetzung hierfür aussehen wird ist noch nicht bekannt.

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Keine Einigung gab es dagegen beim Weiterverkauf gekaufter Spiele - dies ist weiterhin nicht möglich.

Im September 2012 hatte der VZBV Valve abgemahnt. Im Januar 2013 folgte dann eine Klage.

Quelle: golem.de

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