Es ist ein Urteil, das nicht ohne Folgen bleiben wird:
Das Oberlandesgericht München hat geurteilt, dass Bestätigungsmails nur an Personen geschickt werden dürfen, die hierzu ihre Einwilligung gegeben haben. Der Absender trägt bzgl. der Einwilligung die Beweislast.
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Im Speziellen geht es in dem Urteil um E-Mails, die durch das sog. "Double Opt-In"-Verfahren verschickt werden.
Typisches Beispiel: Newsletter. Ein Nutzer gibt online seine E-Mail-Adresse an, empfängt den Newsletter aber erst, wenn er auf den Bestätigungslink in einer Bestätigungsmail geklickt hat.
Gibt jemand jedoch eine fremde E-Mail-Adresse an, so kann (!) die verschickte Bestätigungsemail einer unerlaubten Werbung entsprechen, so das Gericht, denn der Empfänger wollte schließlich keine E-Mails vom Absender empfangen.
Das gesamte Urteil gibt's unter telemedicus.info.
Quelle: computerbase.de