Es ist ein Urteil, das nicht ohne Folgen bleiben wird:

Das Oberlandesgericht München hat geurteilt, dass Bestätigungsmails nur an Personen geschickt werden dürfen, die hierzu ihre Einwilligung gegeben haben. Der Absender trägt bzgl. der Einwilligung die Beweislast.

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Im Speziellen geht es in dem Urteil um E-Mails, die durch das sog. "Double Opt-In"-Verfahren verschickt werden.

Typisches Beispiel: Newsletter. Ein Nutzer gibt online seine E-Mail-Adresse an, empfängt den Newsletter aber erst, wenn er auf den Bestätigungslink in einer Bestätigungsmail geklickt hat.

Gibt jemand jedoch eine fremde E-Mail-Adresse an, so kann (!) die verschickte Bestätigungsemail einer unerlaubten Werbung entsprechen, so das Gericht, denn der Empfänger wollte schließlich keine E-Mails vom Absender empfangen.

Das gesamte Urteil gibt's unter telemedicus.info.

Quelle: computerbase.de

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4 Kommentare zu "Recht: Bestätigungsmails können Werbung sein" (RSS)

Was genau heißt das nun? Darf das Double-Opt-In nicht mehr eingesetzt werden? Was gibt es denn für eine Alternative, um Anmeldungen oder Newsletter zu realisieren?
Soweit ich das Urteil deuten kann (und ich habe nicht Jura studiert 😉 ) ist auch der Inhalt sowie die Aufmachung der Bestätigungsmail entscheidend (vgl. auch Zitat von Michael Neuber in der Quelle).
In anderen Worten: Solange die Bestätigungsmail nicht nach Werbung ("Spam") aussieht, wird vermutlich Double-Opt-In weiterhin möglich sein.
Ah, okay. Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort!
Gerne. 🙂