Kurz notiert

Nach der Kritik an Apples Lizenzvereinbarung (EULA) für die Software "iBooks Author" (bzw. "iBooks 2") wurde diese nun mit dem kürzlich erschienen Update auf Version 1.0.1 "geändert".

Apple betont darin, dass man nicht Anspruch auf veröffentlichte Inhalte habe, sondern nur auf die erstellten iBooks-Dateien (.ibooks).

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Quellen: heise.decomputerbase.de & golem.de

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