Wie gulli.com berichtet gibt es aktuell eine Abmahnwelle einer Rechtsanwaltskanzlei aus Augsburg, die im Namen einer holländischen Softwarefirma den Download und das Anbieten der Linux-Distribution Debian 5 abmahnt.
Komisch daran ist, dass Debian der "Open Publication License" unterliegt, die das Betriebssystem als freie Software einstuft (mehr zu den Richtlinien unter debian.org). Sowohl der Download als auch die Weitergabe, in welcher Form auch immer, sind damit uneingeschränkt möglich. Theoretisch könnte man das Betriebssystem sogar kostenlos herunterladen und dann weiterverkaufen.
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Die Abgemahnte hatte Debian 5 aus einer BitTorrent-Quelle heruntergeladen und danach auf gleichem Wege auch wieder zum Download angeboten. Meiner Meinung nach gibt es hierbei keinen Konflikt mit den Richtlinien der "Open Publication License".
Mehr Meinungen gibt's auch in den Kommentaren auf gulli.com. Die "Original-Quelle" zum Fall mit noch mehr Informationen ist übrigens https://www.lima-city.de/thread/abmahnung-im-haus. 😉
Update vom 26. April: Wie netzpolitik.org berichtet weiß die Kanzlei von nichts. Dies passt auch zum Update von gulli.com, dass die holländische Softwarefirma nicht existiert. Fake! 😉