Wie gulli.com berichtet gibt es aktuell eine Abmahnwelle einer Rechtsanwaltskanzlei aus Augsburg, die im Namen einer holländischen Softwarefirma den Download und das Anbieten der Linux-Distribution Debian 5 abmahnt.

Komisch daran ist, dass Debian der "Open Publication License" unterliegt, die das Betriebssystem als freie Software einstuft (mehr zu den Richtlinien unter debian.org). Sowohl der Download als auch die Weitergabe, in welcher Form auch immer, sind damit uneingeschränkt möglich. Theoretisch könnte man das Betriebssystem sogar kostenlos herunterladen und dann weiterverkaufen.

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Die Abgemahnte hatte Debian 5 aus einer BitTorrent-Quelle heruntergeladen und danach auf gleichem Wege auch wieder zum Download angeboten. Meiner Meinung nach gibt es hierbei keinen Konflikt mit den Richtlinien der "Open Publication License".

Mehr Meinungen gibt's auch in den Kommentaren auf gulli.com. Die "Original-Quelle" zum Fall mit noch mehr Informationen ist übrigens https://www.lima-city.de/thread/abmahnung-im-haus. 😉

Update vom 26. April: Wie netzpolitik.org berichtet weiß die Kanzlei von nichts. Dies passt auch zum Update von gulli.com, dass die holländische Softwarefirma nicht existiert. Fake! 😉

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3 Kommentare zu "Abgemahnt: Tausch von Linux-Distribution Debian illegal?" (RSS)

Hallo,

hehe, das finde ich witzig 😁
Wenn es sich da wirklich um das originale Debian geht, sehe ich das als einen schlechten Witz an...
Aber kann ja auch sein, dass dort eine modifizierte Version runtergeladen wurde, welche nicht mehr unter die dort genannte Lizenz fällt. Allerdings schreibt der Person in der Quelle, dass der Download von der "debian.org" Webseite kommt und somit das original Debian beinhalten sollte.

Meiner Meinung nach ein schlechter Scherz, da ich aber kein Anwalt bin, will ich mich da nicht drauf festlegen. Wer weiß, wo es dort lücken in der Lizenz gibt, die dann eventuell irgendjemand ausnutzt. Aber davon habe ich zuwenig Ahnung.

Mfg. Arne
Auf der einen Seite finde ich es schon witzig, aber auf der anderen auch irgendwie erschreckend. Ich meine, wenn man jetzt sogar schon für freie Software abgemahnt wird, dann kommt vielleicht die nächste Anklage, weil ich nach einer Installation von Windows Paint benutzt habe.

Mats 😉
Das der Nutzer abgemahnt wurde heißt noch lange nicht, dass dies auch korrekt ist. Abmahnen kann man in erster Linie wegen allem - da hindert einem ja niemand dran.

Hier liegt ja kein Urteil vor, dass die Abmahnung zurecht verteilt wurde, sondern lediglich ein Schrieb eines Anwalts, der gerne etwas Geld verdienen möchte.

Es ist keine Lücke in der Lizenz oder sonst irgendetwas. Die Abmahnung war einfach nicht gerechtfertigt, und trotzdem wird sie verbreitet. Wer sich da eben unsicher ist, bezahlt die Strafe. Und schon ist man ein Stück reicher.
Man hätte die Zahlung auch einfach verweigern können und damit wäre die Sache gegessen.

Könnte man nun als Betrug ansehen.