Wie Dropbox gestern mitteilte hat man eine Schwachstelle bei geteilten Links behoben.

Zum Hintergrund: Nutzer können Dokumente in ihrer Dropbox freigeben und anderen den Zugriff darauf über einen sog. "geteilten Link" ermöglichen.

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Enthielt ein solches Dokument bislang einen Link auf eine Website, so konnte deren Betreiber im Referer-Header des Aufrufs die URL des geteilten Links sehen, sofern jemand auf den Link zur Website im Dokument klickte. Da er nun den Link kannte, konnte er ebenfalls auf das Dokument zugreifen.

Dieses Problem habe man nun behoben. Für bisherige geteilte Links muss dieser jedoch nun neu erstellt werden, auch wenn man bislang von keinem Fall wisse, bei dem diese Schwachstelle ausgenutzt wurde.

Quellen: blog.dropbox.comgiga.de

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