Das ist der zweite Teil des Gastbeitrags zu den Urheberrechten.

So. Erstmal nochmal der kleine Disclaimer, da ich immernoch kein Anwalt bin =D.
Da ich hier allerdings keine Vorlesung bin, werde ich auch meine, vielleicht teilweise unsachliche, Meinung dazu reinflätzen. Ich bin kein Student der Rechtswissenschaften, Anwalt, oder Richter. Ich kann eigentlich gar kein Recht auslegen. Ich gebe hier nur wieder, was ich lese, und wie ich das jeweils verstehe, das hier ist keine Rechtsberatung - und ich hab es aber auf Servaholics gelesen, dass ich das darf interessiert auch keinen Anwalt, der anderer Meinung sein könnte.

(II) Die Eigentlichen Urheberrechte.
 Die Urheberrechte selbst werden in Paragraph 15 genau geregelt. Das liest sich dann so:
 
 

(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere

1. das Vervielfältigungsrecht (§ 16),
2. das Verbreitungsrecht (§ 17),
3. das Ausstellungsrecht (§ 18).

(2) Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe). Das Recht der öffentlichen Wiedergabe umfasst insbesondere

1. das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19),
2. das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a),
3. das Senderecht (§ 20),
4. das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger (§ 21),
5. das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung (§ 22).

(3) Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.

(http://dejure.org/gesetze/UrhG/15.html)

 
Ok. Nochmal mit weniger Zeilenumbrüchen und ein wenig gekürzt. Ganz wichtig ist hier das ausschließlich. Nur und wirklich nur der Urheber darf sein Werk verwerten. Das bedeutet nur er darf unter anderem: Das Werk vervielfältigen, verbeiten, ausstellen, vortragen, aufführen, vorführen, öffentlich zugänglich machen oder senden. Schonmal gehört? Ja. Steht auf so gut wie jeder Musik-CD drauf. Gerne auch mal auf Englisch und etwas kürzer. Oder ganz kurz. Alle Rechte vorbehalten. All rights reserved. Unauthorized copying, hiring, lending, public performance and broadcasting prohibited. Irgendsowas.

Achja. Die letzten 2 Punkte betreffen Aufnahmen oder auch Sendungen. Nur der Urheber darf sein Werk aufnehmen oder senden (lassen). Also, wenn jemand "mein" Lied anhören will, das ich geschrieben habe, dann muss er wohl eine Aufnahme kaufen, in der ich es singe, weil es sonst, laut diesem Paragraphen, keiner darf.

Da wäre noch der dritte Satz. Der stellt eine gewisse Einschränkung da. Wenn 4 Freunde mein Lied hören wollen, und einer davon singen kann, können sie sich im Keller einschließen, dass keiner was mitbekommt, und der eine kann dann "mein" Lied singen. Dann ist das ganze nicht öffentlich zugänglich. So einfach ist das.

Der Abschnitt schließt mit zwei Paragraphen, in denen es um Bearbeitungen und Adaptionen geht. Wann muss der Urheber es genehmigen, wenn ich etwas auf Basis seines Werkes mache? Grundsätzlich gilt hier, wie in Paragraph 23 festgelegt: Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.

Das gilt für Verfilmungen, Aufführungen, Nachbau, kurzum annähernd alles. Der Paragraph 24 schränkt das ganze jedoch insofern ein, dass Werke, die unter -wörtlich- freier Benutzung eines anderen Werkes entstanden sind, ohne Zustimmung des originalen Urhebers veröffentlicht und verwertet werden dürfen.

Was heißt das? Es soll Leute geben, die FanFiction schreiben. Also neue, alternative oder fortgeführte Handlung, in Welten und von Personen, die eigentlich aus Geschichten von anderen Personen stammen. Das ist was, dass die Paragraphen 23 und 24 betrifft. Ich lese die 24 so, dass, wenn die Geschichte tatsächlich eigenständig ist, aber an den selben Orten als das Originalwerk spielt - oder dieselben Charakter involviert, durchaus als freie Benutzung durchgeht. Wie gesagt: ich lese das so - ob irgendein Gericht auf diesem Planeten das auch so sehen würde, weiß ich nicht. Allerdings stellt sich dabei auch die Frage, inwiefern Fanfiction wirklich im Sinne des Gesetzes veröffentlicht und auch verwertet wird. Solange es im Privaten bleibt sehe ich auf jeden Fall keinen Konflikt mit dem Gesetz.

Autoren, soviel dazu noch, sind über Fanfiction geteilter Meinung.

I do not allow fan fiction. The characters are copyrighted. It upsets me terribly to even think about fan fiction with my characters. I advise my readers to write your own original stories with your own characters. It is absolutely essential that you respect my wishes. (Anne Rice)

Um mal ein Beispiel zu nennen, die es persönlich nicht mag, wenn man ihre Charaktere benutzt.
Joanne Rowling, ihres Zeichens Autorin der Harry Potter Bücher, empfindet es dagegen als persönliche Ehre, dass Fanfiction zu ihren Werken geschrieben wird.

Das ist auch so ein Punkt. Das Gesetz erlaubt, verbietet und ermöglicht viel - genauso wichtig ist, finde ich, aber auch, die Wünsche des Autors zu respektieren. Wenn dieser betont, dass er es nicht gut findet, wenn zu seinen Werken Fanfiction geschrieben wird, dann sollte man, obgleich das Gesetz es vielleicht trotzdem zulassen würde, vielleicht auf das Schreiben verzichten.

Also in aller Kürze nochmal das wichtigste. Der Urheber bekommt exklusiv, alleine, die Rechte sein Werk zu verwerten und wiederzugeben. Wenn neue Werke auf alten basieren muss der Urheber des alten Werkes der Veröffentlichung und Verwertung des neuen Zustimmen, außer das alte war eher so eine Art Inspirationsquelle und das neue Werk ist.

War wohl doch nochmal ziemlich trocken. Muss mal schauen, dass ich bald zu den spannenden Dingen komm.
Im nächsten Teil geht es um die rechtlichen Grundlagen für private Kopien und damit verbunden auch um technische Schutzmaßnahmen (lies: Kopierschutz).

Wenn Fragen oder Einwände da sind, gerne kommentieren.

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