Ein französisches Gericht hat nun im Sinne einer EU-Richtlinie entschieden, dass Kunden Kosten für ein mitgeliefertes Betriebssystem auf einem PC/Notebook zurückfordern können, sofern sie das System vom Hersteller entfernen lassen.

Im entsprechenden Fall hatte der Franzose Stéphane Petrus gegen den Hersteller Lenovo geklagt, weil dieser sich geweigert hatte, einen Laptop ohne vorinstalliertes Windows Vista (Kostenpunkt: 120€) zu liefern.

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2008 verlor Petrus zunächst - ein Berufungsgericht entschied in zweiter Instanz unter Beachtung einer EU-Richtlinie zu seinen Gunsten.

Lenovo muss nun neben den Lizenzkosten von 120€ auch noch 1.000€ Anwaltskosten und 800€ Schadensersatz zahlen.

Da das Urteil auf einer EU-Direktive basiert, ist durchaus vorstellbar, dass ein ähnliches Urteil auch in Deutschland möglich wäre. 😉

Quellen: gulli.com & winfuture.de

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