Seit 2005 lief ein Rechtsstreit zwischen der Musikindustrie und dem "Heise Zeitschriftenverlag" (http://www.heise-medien.de/artikel/Heise-Zeitschriften-Verlag-1356407.html (entfernt)).

Nun hat das Bundesverfassungsgericht endgültig eine Beschwerde der Musikindustrie gegen das Urteil des Bundesgerichtshofes vom April 2011 abgelehnt.

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In der Klage gegen Heise ging es um einen Link zur Software AnyDVD von Slysoft, die u.a. Kopierschutzmechanismen beim Brennen von DVDs umgehen kann. Ein Artikel von Heise Online (heise.de) enthielt eben diesen Link.

Im April 2011 entschied der Bundesgerichtshof schließlich, dass solche Links als redaktionelle Links durch Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt seien: golem.de.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun eine Beschwerde gegen das Urteil abgelehnt.

Die Begründung enthielt u.a. die Aussage, dass die Software dank Suchmaschinen auch ohne einen solchen Link leicht auffindbar gewesen wäre. Ebenfalls diene ein solcher Link als Quellenangabe und nicht zur Förderung der Nutzung.

Den ganzen Fall gibt's als Dokumentation unter heise.de.

Quellen: golem.de & heise.de

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