Letzte Woche gab es erneut eine Haftstrafe für einen Mitarbeiter von kino.to. Ein 47-jähriger Mann wurde zu drei Jahren und fünf Monaten verurteilt.

Er war zuständig für Server und beschaffte diese u.a. im Ausland, um zuletzt ca. 11.000 Filme anzubieten.

Quelle: spiegel.de

Werbung

Werbeblocker aktiv?

Vermutlich aufgrund eines Werbeblockers kann an dieser Stelle leider keine Werbung angezeigt werden. Als Blog ist diese Website jedoch darauf angewiesen, um diverse Kosten abdecken zu können. Vielleicht möchtest du Servaholics ja in deinem Werbeblocker als Ausnahme hinzufügen und so unterstützen? 🙂

Besonders war bei diesem Urteil eine spezielle Aussage des Richters:

Dieser betonte, dass "Streamen" und "Herunterladen" in seinen Augen das gleiche seien. Begründung: Auch das Abspielen eines Streams ist ein, wenn auch nur temporäres, Herunterladen.

Quelle: zdnet.de 

Nachtrag vom 28. Dezember:

Zum Urteil des Richters gibt es natürlich viele Reaktionen: Ist es richtig, Streamen und Herunterladen gleich zu setzen?

Kommentare dazu findet man z.B. unter kanzlei-hoenig.de (via lawblog.de).

Nachtrag vom 29. Dezember:

Noch einen Kommentar gibt's unter irights.info. 😁

Deine Meinung zu diesem Artikel?