Letzten Donnerstag wurde erneut ein Mitarbeiter des ehemaligen Video-Streaming-Dienstes kino.to vom Amtsgericht Leipzig verurteilt.
Wegen "gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen" (Quelle: heise.de) wurde der Uploader zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Mehr zum Urteil und den Hintergründen findet man z.B. unter heise.de.