Bereits letzte Woche hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Abmahnungen an unterschiedliche Mobilfunk-Anbieter geschickt und sogar teilweise einstweilige Verfügungen erwirkt.

Grund: Bei fast allen Mobilfunk-Anbietern wird für unbegrenzte Internet-Flatrates geworben. Die Realität ist dann jedoch meist so, dass über die Vertragsbedingungen ein gewisses Limit gesetzt wird. Beispielsweise wird mit Erreichen von 500 Megabyte verbrauchtem Datenvolumen die Geschwindigkeit gedrosselt. Dies ist nicht zulässig.

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Einige Anbieter haben bereits reagiert und sowohl die Drosselungen aufgehoben als auch AGB geändert. Die Verbraucherzentrale will jetzt bald auch gegen irreführende Tarif-Bezeichnungen vorgehen, die nicht vorhandene Flatrates suggestieren.

Quelle: winfuture.de 

Ich persönlich muss sagen, dass ich doch sehr verwundert bin, dass sich erst jetzt jemand um das Flatrate-Problem gekümmert hat. War doch eigentlich klar, dass es nicht erlaubt sein kann, mit "unbegrenzte Flatrate" zu werben und dann zu drosseln? 😁

 

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Ein Kommentar zu "Abmahnungen: Mobilfunk-Anbieter sollen "Flatrate"-Texte korrigieren" (RSS)

Hallo,

also, so klar, dass dies nicht erlaubt ist, denke ich, ist es nicht. Man hat ja unbegrenztes Internet. Es gibt keinen Punkt, wo der Provider sagt, dass Internet wird abgeschaltet. Die Geschwinigkeit wird gedrosselt, aber man hat immer Internet. Somit finde ich, unbegrenztes Internet ist nicht falsch. Es heißt ja nicht: "Unbegrenztes Internet mit voller Geschwindigkeit". Somit finde ich die Urteile etwas komisch...


Mfg. Arne