Nachdem das Video-Streaming-Portal kino.to im Juni 2011 zwangsweise offline gegangen ist, war kurze Zeit danach auch schon u.a. kinox.to, ein optischer und inhaltlicher Nachfolger, online. Nun plant die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU), ebenfalls einen Strafantrag gegen die Betreiber von kinox.to zu stellen. Vermutlich könnten auch bald Schritte gegen movie2k.to und video2k.tv folgen - auch diese ... weiterlesen
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Letzte Woche gab es erneut eine Haftstrafe für einen Mitarbeiter von kino.to. Ein 47-jähriger Mann wurde zu drei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Er war zuständig für Server und beschaffte diese u.a. im Ausland, um zuletzt ca. 11.000 Filme anzubieten. Quelle: spiegel.de Besonders war bei diesem Urteil eine spezielle Aussage des Richters: Dieser betonte, dass "Streamen" ... weiterlesen
kino.to - Bewährungsstrafe für Mitarbeiter
Kurz notiert •Letzten Donnerstag wurde erneut ein Mitarbeiter des ehemaligen Video-Streaming-Dienstes kino.to vom Amtsgericht Leipzig verurteilt.
Wegen "gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen" (Quelle: heise.de) wurde der Uploader zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Mehr zum Urteil und den Hintergründen findet man z.B. unter heise.de.
Nun hat das Amtsgericht Leipzig auch den Administrator vom ehemaligen Video-on-Demand-Dienst kino.to verurteilt. Drei Jahre Haftstrafe stehen dem 27-Jährigen wegen "gemeinschaftliche[r] gewerbsmäßige[r] Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen" (Quelle: s.u.) nun bevor. Für die Betreuung des Nutzer-Forums und das Bereitstellen von Dateien ("Filehosting") habe er in ca. drei Jahren ungefähr eine Viertel Millionen ... weiterlesen
Diese Woche wurde ein 33 Jahre alter Webdesigner zu zweieinhalb Jahren Haft wegen der Mitarbeit an kino.to verurteilt.
Wegen "der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen" (Quelle: heise.de) verurteilte ihn das Amtsgericht Leipzig rechtskräftig.
Mehr zu diesem Urteil und weiteren Festnahmen gibt's unter heise.de und spiegel.de.