Bislang war es bereits so, dass YouTuber unter bestimmten Voraussetzungen Produktplatzierungen, Produktempfehlungen und andere "paid promotion" in ihre Videos integrieren durften, dies jedoch gegenüber YouTube angeben mussten.

Nutzer, die ein solches Video angesehen haben, konnten jedoch nur sehen, dass es "paid promotion" enthält, wenn der Uploader zusätzlich einen Hinweis z.B. in Form einer Anmerkung oder einer Phrase in der Videobeschreibung eingefügt hat. Da allerdings einzelne YouTuber in unterschiedlichen Ländern, u.a. den USA und Deutschland, eine entsprechende Kennzeichnung nach dem jeweils geltenden Recht ab und an nicht integriert haben, kam es immer wieder zu rechtlichen Problemen.

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An genau dieser Stelle setzt eine neue Funktion von YouTube an, über die Uploader festlegen können, dass am Anfang eines Videos ein Hinweis auf "paid promotion" angezeigt werden soll (vgl. Screenshot in der Quelle). Die Funktion ist optional, da es weltweit rechtliche Unterschiede beim Umgang mit "paid promotion" gibt, und kann auch rückwirkend für bereits freigeschaltete Videos aktiviert werden.

Weitere Infos zur Neuerung sowie zum Themengebiet im Allgemeinen gibt es in der Quelle sowie unter support.google.com.

Quelle: youtube-creators.googleblog.com

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