Ein deutsches Gericht, in diesem Fall das Landgericht Berlin, hat nun einen Teil von Facebook als rechtswidrig verurteilt.

Facebooks Funktion "Freunde finden" (facebook.com) und deren Geschäftsbedingungen verstoßen demnach gegen Verbraucherrechte.

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Das Landgericht Berlin kritisiert im Speziellen, dass Nutzer nicht genügend darauf hingewiesen werden, dass ihr angegebenes Adressbuch vollständig hochgeladen und zu Werbezwecken (Einladungen zu Facebook) verwenden werden.

Auch das Kontaktieren von Nicht-Mitgliedern via E-Mail auf Grundlage dieser Daten kritisierte das Gericht.

Geklagte hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Vorstand Gerd Billen nannte das Urteil einen Meilenstein.

Noch ist es jedoch nicht rechtskräftig. Mehr Informationen gibt's unter vzbv.de.

Quelle: n-tv.de

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