Da Grooveshark aus Deutschland nicht mehr ohne Weiteres erreichbar ist, sind die ersten Entwickler bereits fleißig und schreiben bspw. Plugins/Add-Ons für Browser.

Mit diesen wird der Streaming-Dienst dann automatisch per Proxy-Server aufgerufen.

Dieses Umgehen der Sperre scheint in Deutschland nicht verboten. Mehr dazu im Artikel: "ProxyTube und Stealthy: Chrome- und Firefox-Erweiterungen gegen YouTube-Sperren".

Für Firefox gibt es bspw. das Add-On "Grooveshark Unlocker".

Bei diesem gibt es jedoch laut einem Nutzerkommentar noch ein Datenschutz-Problem, das der Entwickler laut pcwelt.de bald beheben will.

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Für Chrome gibt es ebenfalls eine Erweiterung: chrome.google.com.

Hier liegen leider die Quelldateien nicht offen. Somit lässt sich nicht sagen, was das Skript genau tut. Die Quelldatei (JavaScript) ist natürlich lokal einsehbar und scheint harmlos. Laut Webstore hat die Erweiterung nur Zugriff auf Daten unter grooveshark.com und macht auch wirklich Nichts als einen Server dazwischen zu schalten. 😉 (Danke an @iWebaholic :-) )

Allgemein gilt: Ein Proxy-Server - unabhängig ob speziell für Grooveshark oder nicht - ermöglicht den Zugriff, da nur Deutschland betroffen ist.

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4 Kommentare zu "Grooveshark: Sperre per Proxy-Plugin "GrooveShark Unlocker" (Firefox) umgehen" (RSS)

Zur Chrome Extension:
Man kann den Quelltext der Extension selbst einsehen (ist ja nur JavaScript). 😉 Der Pfad dürfte je nach Betriebssystem verschieden sein, bei Ubuntu findet man die Quelltexte hier: ~/.config/google-chrome/Default/Extensions

Jede Chrome Extension hat eine manifest.json Datei in der Meta Daten zur Extension festgelegt werden, auch die Zugriffsrechte. Beim Grooveshark Unlocker sieht das so aus:
"permissions": [ "http://*.grooveshark.com/" ]
Chrome erlaubt der Extension also nur Zugriff auf grooveshark.com und subdomains.
Kannst du etwas "Gefährliches" im Skript erkennen? 🙂
Nein. 😁 Hier ist der gesamte Code der Extension: http://snippi.com/s/bqwrl4e Im Prinzip wird nur ein Proxy Server via AJAX aufgerufen. Und die Informationen, die der sammeln könnte kann auch jede andere beliebige Website sammeln.
Jop, stimmt. Danke. 🙂 Hab's im Artikel geändert. 😉