Nun hat das Amtsgericht Leipzig auch den Administrator vom ehemaligen Video-on-Demand-Dienst kino.to verurteilt.

Drei Jahre Haftstrafe stehen dem 27-Jährigen wegen "gemeinschaftliche[r] gewerbsmäßige[r] Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen" (Quelle: s.u.) nun bevor.

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Für die Betreuung des Nutzer-Forums und das Bereitstellen von Dateien ("Filehosting") habe er in ca. drei Jahren ungefähr eine Viertel Millionen Euro kassiert.

Quelle: http://www.newsecho.de/digital/netz_und_technik/4PXJX5YNkKE/prozesse-drei_jahre_haft_fuer_drahtzieher_von_kino_to (offline)

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