Eigentlich ein Wunder, dass das Thema in den letzten Tagen so oft in den Nachrichten war. Denn ich hielt diese angebliche Neuigkeit für bekannt und logisch:

Der Dateisynchronisation-Dienst Dropbox (was ist das?) will Dateien sofern notwendig an die Regierungen weitergeben. Dies sei, speziell in den USA, ganz normal. Auch in Deutschland ist dies meines Wissens nach nicht ungewöhnlich. 😉

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Zum Gesprächsthema wurde diese Tatsache hauptsächlich durch eine Änderung in den AGB. Dropbox selbst hat darauf hin heute in seinem Blog noch einmal betont, dass sich eigentlich nichts geändert habe. Man wollte die AGB lediglich transparenter und deutlicher fassen. Im Grunde lobenswert, jedoch lief bei der Kommunikation scheinbar einfach etwas schief. 😉

Quelle: t3n.de

Nachtrag vom 14. Mai: Dropbox hat die Nutzungshinweise schon wieder geändert. Bisher bestritt man, dass Mitarbeiter Zugriff auf Dateien hätten. Nun heißt es, es sei ihnen lediglich verboten. Quelle: netzpolitik.org

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