Wer über den Play Store kostenpflichtige Apps oder Apps mit In-App-Käufen vertreiben möchte, der muss zukünftig eine "physikalische Adresse", sprich eine Anschrift, angeben, die Nutzern im Play Store auch angezeigt werden wird.

Dies teilt Google aktuell via Ankündigung in der Google Play-Entwicklerkonsole mit (vgl. Screenshot in der Quelle).

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Ab dem 30. September müssen die betroffenen Entwickler bzw. Anbieter die Adresse in den Einstellungen angegeben haben, ansonsten können ihre Apps u.U. von Google aus dem Play Store gelöscht werden.

Ob auch Entwickler kostenloser Apps eine Adresse angeben müssen, geht aus der Ankündigung (meiner Meinung nach) nicht eindeutig hervor - hier wird Google aber sicherlich noch für Klarheit sorgen.

Quelle: mobiflip.de

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