Wie angedroht hat die GEMA eine Unterlassungsklage gegen YouTube beim Landgericht München eingereicht.

Grund ist die "Sperrtafel", die YouTube bei einigen Videos in Deutschland anzeigt: "Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die Gema die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat."

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Die GEMA bewertet diesen Text als Stimmungsmache, da YouTube mindestens teilweise eigenständig Videos sperrt.

Quelle: de.engadget.com

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"Die GEMA bewertet diesen Text als Stimmungsmache, da YouTube mindestens teilweise eigenständig Videos sperrt."
Auch die Wahrheit macht Stimmung - kein Grund sie abzuschaffen!