Wie angedroht hat die GEMA eine Unterlassungsklage gegen YouTube beim Landgericht München eingereicht.
Grund ist die "Sperrtafel", die YouTube bei einigen Videos in Deutschland anzeigt: "Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die Gema die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat."
Die GEMA bewertet diesen Text als Stimmungsmache, da YouTube mindestens teilweise eigenständig Videos sperrt.
Quelle: de.engadget.com
Mehr zu YouTube vs. GEMA:


Auch die Wahrheit macht Stimmung - kein Grund sie abzuschaffen!