Das ist ein Gastbeitrag. Beschwerden an Chris sind also unnütz.

Warum Urheberrechte? Weil ich laufend Unfug drüber höre und es mir nochmal in komplett ordentlich anschauen wollte.

Es ist nicht das erste Mal, dass ich mich mit Urheberrechten beschäftige, meine Leidensgeschichte begann mit einer GFS in der elften Klasse in Gemeinschaftskunde. Während der Vorbereitung schwor ich mir irgendwann, nie wieder ein Gesetzbuch aufzumachen. Mittlerweile ist es mindestens das 4te Mal, dass ich etwas ausführliches über Urheberrechte mache.

So. Erstmal ein kleiner Disclaimer.
Da ich hier allerdings keine Vorlesung bin, werde ich auch meine, vielleicht teilweise unsachliche, Meinung dazu reinflätzen. Ich bin kein Student der Rechtswissenschaften, Anwalt, oder Richter. Ich kann eigentlich gar kein Recht auslegen. Ich gebe hier nur wieder, was ich lese, und wie ich das jeweils verstehe, das hier ist keine Rechtsberatung - und ich hab es aber auf Servaholics gelesen, dass ich das darf interessiert auch keinen Anwalt, der anderer Meinung sein könnte.

Das ganze wird ein wenig ein Ausflug durch Urheberrecht und ich werde es in mehrere Teile gliedern. Dazu werde ich noch ein paar Beispiele reinwerfen, wie ich das jeweils zu verstehen glaube.

Die ersten beiden Teile sind eine Einführung, worum es im Urheberrecht eigentlich genau gehen soll und welche Begriffe häufig verwendet werden - und wie diese vom Gesetzgeber definiert sind.

Wir wissen dann, worum es so etwa geht. Dann wird es einen Teil geben, in dem ich recht ausführlich darauf eingehen werde, was man als Privatmensch dann doch noch so alles darf - Stichwort Privatkopie.

Dann, weil sie immer mal wieder im Shitstorm landet und wenige eigentlich so richtig Bescheid wissen, wird es im vierten Teil um die GEMA als Verwertungsgesellschaft gehen - speziell um das, was das Gesetz dazu zu sagen hat.

Als fünften Teil plane ich noch einen Kommentar, über was ich denke, was praktisch oder notwendig wäre.

Wenn Fragen oder Unklarheiten auftauchen, einfach über die Kommentarfunktion melden, ich schau dann, ob mir noch was einfällt =D

 

(I) Kurze Einführung mit den wichtigsten Begriffen und Bezeichnungen.

Worum geht es im Urheberrecht eigentlich? Ganz einfach. Um die Rechte eines Urhebers. Offiziell nennt sich die Kiste Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte. Das Urheberrecht ist also ein Schutzrecht. Im Gesetz selbst steht, ganz am Anfang (§1):

Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes. (http://dejure.org/gesetze/UrhG/1.html)

Aha. Im Gesetz wird also festgestelegt, wie Werke durch ihre Urheber geschützt werden können. Werke sind wohl irgendwas literarisches, wisenschaftliches oder künstlerisches. Zum Begriff des Werkes hab ich gleich noch was, jetzt erstmal noch was zum Urheber.
Im dritten Abschnitt des Gesetzes wird Urheber näher definiert.

Urheber ist der Schöpfer des Werkes. (http://dejure.org/gesetze/UrhG/7.html)

Hier taucht wieder unser geliebtes Werk auf - und der Urheber ganz klar als Mastermind, als Erschaffer, als Schöpfer des Werkes festgelegt.

Aber nun zum Begriff des Werkes. Der wird im zweiten Paragraphen eingegrenzt - exakt definiert wird er nicht, es gibt nur eine Aufzählung, was mindestens alles dazugehören soll.

(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

    1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
    2. Werke der Musik;
    3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
    4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
    5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
    6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
    7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen. (http://dejure.org/gesetze/UrhG/2.html)

Zunächst zu Satz 1:
Etwas kürzer: Werke im Sinne des Gesetzes sind also Reden, Geschriebenes, Software, Musik, Filme, Architektur, Photos und Dinge die so ähnlich sind wie Photos, ich tippe hierbei mal auf Screenshots, oder solche Geschichten, Filme, und auch wieder ähnliche Dinge, Tänze, Pantomimen, Theater, irgendwelcher wissenschaftlicher Krams, Skizzen, Pläne, Karten, plastische Darstellungen - und insofern es das für das jeweilie Werk gibt - auch zugehöriges Entwurfsmaterial. Drehbuch, Quellcode, ausgeschriebene Choreographie, was auch immer.

Noch kürzer: Ein Werk ist irgendwas gesprochenes, geschriebenes, dargestelltes oder erschaffenes.

Wichtig in dem Zusammenhang auch Satz 2:
Werk ist nur persönlich geistige Schöpfung. For whatever that means.

Heißt wohl soetwas wie, dass das Werk sich dazu herablassen muss, aus der Initiative des Schöpfers heraus zu entstehen - der sich idealerweise mittels seines Gehirnes - seines eigenen, wohlgemerkt - die Idee zum Werk erschaffen hat. Einem kompletten Zufallsprodukt steht nach diesem Satz kein direkter Urheberrechtsschutz zu.

Allerdings ist dieser Begriff dehnbar. Es gab schon Verfahren, ob ein Photo von irgendwelchem Gemüse geistige Schöpfung ist, und was ich persönlich bedingt schon fast lustig finde, auch eines, wo es konkret um einen Pornofilm ging, und in einer Instanz folgte das Gericht der Ansicht des Beklagten, dass der Gegenstand der Diskussion gar nicht unter diese Maßgabe fallen würde.

Es wird noch genauer drauf eingegangen, wie es mit den Urheberrechten bei Datenbanken, Sammlungen, amtlichen Veröffentlichungen und solchem Kram aussieht. Für uns erstmal nicht von zentralem Intesse.

Zuletzt folgen in diesem Abschnitt noch die Definitionen von veröffentlicht und erschienen. Das ist im Grunde wohl recht einfach:
Als veröffentlicht gilt ein Werk, wenn es fertig gestellt und vom Urheber, oder mit dessen Zustimmung der Öffentlichkeit präsentiert wurde. Erschienen ist das Werk, sobald es der Öffentlichkeit nicht nur vorgestellt, sondern auch in entsprechender Auflage verfügbar ist und angeboten wird. Bei Werken die perse keine hohe Auflage haben werden, wie Bildern oder Gemälden, ist der erschienen-Zustand auch erreicht, wenn das Original oder eine Kopie der Öffentlichkeit zugänglich ist.

Noch ein schneller Blick in den schon Abschnitt über den Urheber, aus dem ich oben bereits zitiert habe, verrät noch ein paar Kleinigkeiten.

Wenn ein Werk von mehreren Leuten geschaffen wurde, werden alle Mitschöpfer zu Miturhebern, genießen ähnliche Rechte -sie müssen sich aber, wenn das Werk geändert werden soll, einig sein.

Ein Miturheber kann auf seine Verwertungsrechte verzichten.  

Am Ende des Satzes wird noch festgelegt, wer im Zweifel als Urheber angesehen werden soll: derjenige, der als Urheber auf dem Original oder auf den Vervielfältigungsstücken genannt wird. Überraschung: Wenn auf dem Buch steht, dass Chuck Norris es geschrieben hat, geht man davon aus, dass Chuck Norris das Buch geschrieben hat - außer, das Gegenteil wird bewiesen.

Soweit zu den Definitionen am Anfang des Gesetzes. Nochmal in aller Kürze.
Ein Werk im Sinne der Gesetzes ist eine geistige Schöpfung - der Schöpfer wird Urheber genannt und erhält eine ganze Menge exklusiver Rechte, sein Werk zu schützen und zu Geld zu machen, diese nennen sich dann Verwertungsrechte - um diese geht es im nächsten Teil.

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