Einer der häufigsten Gründe, warum Webmaster, also Besitzer einer Website abgemahnt werden, ist ein fehlerhaftes Impressum. Auch wenn die Spielregeln für Impressen im Grunde klar sein sollten und eindeutig im TMG und RStV notiert sind, gibt es doch immer noch Irrtümer, z.B. was ein Impressum enthalten muss und was nicht. Zusätzlich gibt es immer wieder Punkte, an denen Richtlinien nur schwer umsetzbar scheinen.

Wir haben hier einmal die häufigsten Irrtümer bzgl. Impressen zusammengestellt.

1. Benötige ich ein Impressum?

Dies ist wohl die häufigste Frage überhaupt, und bei keiner anderen ist der Irrtum wohl so sehr verbreitet. Die Antwort ist schwer zu geben, denn es gibt wenig bis keine Rechtsprechung für aktuelle Website-Formen wie Blogs.

Aus diesem Grund möchte ich an dieser Stelle einen Artikel von e-recht24.de zusammenfassen. Ein Impressum braucht, wer:

Zu "geschäftsmäßige[n] Online-Dienste[n]" zählt man jedoch nach aktueller Rechtsprechung bereits, wenn man einen Werbebanner auf seiner Seite eingefügt hat oder an einem Werbe-System wie Google AdSense teilnimmt.

Ähnlich problematisch ist eine journalistisch-redaktionelle Website. Denn wer entscheidet, welcher Blog dieser Art entspricht? Wo liegt die Grenze zwischen Privat- und Profi-Blogger? Und wer bildet Meinung? Daher sollten Blogs zum jetzigen Zeitpunkt auf jeden Fall ein Impressum haben, so e-recht24.de.

Ein Impressum braucht daher zusammenfassend jede Website, die nicht ausschließlich zu privaten bzw. familiären Zwecken betrieben wird, also z.B. nur private Bilder mit kleinen Texten enthält.

Quelle: e-recht24.de

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2. Darf man Impressum als Bild vorliegen?

Im Prinzip nein. Doch die Rechtsprechung ist auch hier nicht eindeutig. Sicher ist, dass nach §5 TMG das Impressum "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" (Quelle: gesetze-im-internet.de) sein soll. Auf der einen Seite sind grafikfähige Browser heute Standard geworden, auf der anderen Seite gibt es immer noch Text-Browser, die keine Bilder anzeigen können.

Das Impressum sollte also sicherheitshalber als Text vorliegen. Um sich gegen z.B. Spam-E-Mails zu schützen, kann die angegebene E-Mail-Adresse jedoch "kodiert" sein, z.B. @ durch [at] ersetzt sein.

Quellen: e-recht24.de und schloebe.de

3. Welche Daten müssen in mein Impressum?

Hierzu reicht eigentlich ein Blick auf § 5 Telemediengesetz (TMG). Unter anderem gehören der vollständige Name, die Anschrift und Kontaktmöglichkeiten wie eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer dazu.

Einen Generatoren für ein sicheres Impressum gibt's unter http://www.e-recht24.de/impressum-generator.html.

4. Ich ziehe meine Seite auf einen ausländischen Server um, und schon sind alle Probleme gelöst!?

Falsch. Wer in Deutschland wohnt, muss trotzdem ein Impressum nach deutschen Maßstäben bereitstellen.

Quellen: selbstaendig-im-netz.de und seouxindianer.de

Und noch ein Punkt zum Thema Disclaimer:

5. Wenn ich mich von Links auf externe Websites distanziere, dann bin ich auf der sicheren Seite ... oder?

Kurz gesagt: Jein. Sich pauschal von Links auf externe Websites zu distanzieren ist nach den meisten Urteilen nicht genug. Man haftet für externe Inhalte nach deutschen Gesetzen wohl oder übel mit. Viele Gerichte sagen jedoch auch, dass es genüge, beim Setzen des Links den Inhalt zu überprüfen. Eine regelmäßige Prüfung ist, jedoch nach Urteil, mal notwendig, mal nicht.

Quelle: e-recht24.de

 

Nebenbei noch ein Hinweis bzgl. Copyright:

6. Wer sein Werk (Bild, Video, Text, ...) nicht als geschützt kennzeichnet, hat Pech - denn das darf ich kopieren!

Klar und deutlich: Nein. In Deutschland ist, wenn ein Werk im Sinne des UrhG vorliegt, dieses automatisch, ohne Kennzeichnung, geschützt.

Quelle: e-recht24.de

 

Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Auch ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. 😉

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2 Kommentare zu "Typische Irrtümer zum Impressum" (RSS)

Hi Christoph, danke für die Referenzierung! 🙂
Hi, gerne. 🙂